Der Teilbereich Einkauf des Bereiches Materialwirtschaft der Stadtwerke Reutlingen GmbH ist der zentrale Dienstleister der SWR-Unternehmensgruppe für die Beschaffung von Material sowie von Bau- und Dienstleistungen.
Die SWR-Unternehmensgruppe besteht aus folgenden Unternehmen, an denen die Stadtwerke Reutlingen unmittelbar oder mittelbar mindestens 50 % Gesellschaftsanteile halten:
Stadtwerke Reutlingen GmbH
Hauffstraße 89
72762 Reutlingen
FairEnergie GmbH
Hauffstraße 89
72762 Reutlingen
FairNetz GmbH
Hauffstraße 89
72762 Reutlingen
Reutlinger Stadtverkehrsgesellschaft mbH
Am Heilbrunnen 118
72766 Reutlingen
RSV Service GmbH
Am Heilbrunnen 116
72766 Reutlingen
Kraftwerk Reutlingen-Kirchentellinsfurt AG
Hauffstraße 89
72762 Reutlingen
Im Rahmen der Umsetzung der Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes wurde mit Gültigkeit zum 01.07.2024 ein neuer Lieferantenkodex entworfen, der sich auf die Lieferkette bezieht.
Lieferantenkodex der SWR-Unternehmensgruppe
Der Einkauf übernimmt dabei eine zentrale Rolle bei der Realisierung der Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes in der SWR-Unternehmensgruppe. Demnach werden alle Lieferanten im Rahmen einer Risikoanalyse mit anschließender Risikobewertung mindestens einmal jährlich vom Einkauf bewertet, um Gesetzesverstöße oder Verstoße gegen den Lieferantenkodex zu erkennen und abzuwenden. Daraus resultierend können im Bedarfsfall Präventions-, Abhilfe- und Kontrollmaßnahmen zur Erfüllung der Sorgfaltsplichten in der Lieferkette vom Einkauf zur Anwendung kommen.
Das Ergebnis der jährlichen Risikoanalyse entlang der Lieferkette der SWR-Unternehmensgruppe wird vom Einkauf dem jeweils ernannten Menschenrechtsbeauftragten aus der Compliance-Abteilung vorgelegt. Der Menschenrechtsbeauftragte überwacht im Rahmen von laufenden Risikoanalysen die Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und hat auch Zugang zum Meldesystem.
Die SWR-Unternehmensgruppe verfügt über ein Hinweisgebersystem.
Dieses ist auch für Gesetzesverstöße und Hinweise aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorgesehen und umfasst das Beschwerdeverfahren gem. LkSG. Näheres zum Hinweisgeber-System ist unter dem Reiter „Recht & Compliance“ auf der Startseite abrufbar.
Hinweise zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken sowie Verletzungen menschenrechts-und umweltbezogener Pflichten können unter folgendem Link abgesetzt werden:
https://swr.integrityline.com
Hier finden Sie die Einkaufsbedingungen der Stadtwerke Reutlingen GmbH
Einkaufsbedingungen für Bauleistungen
Einkaufsbedingungen für Dienstleistungen
Einkaufsbedingungen für Projektleistungen (mit Ausnahme Bauleistungen)
Einkaufsbedingungen für Material
Gültigkeit der Einkaufsbedingungen ab 01.07.2024